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Hartz IV – Das Urteil des BVerfG

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 10. Februar 2010

Hartz IV ist also als Gesetz verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Das Gesetz scheitert an der nicht verfassungsgemäßem Ermittlung des Unterhaltbedarfs. Nicht nur  die Ermittlung des pauschalen Grundbedarfs für Erwachsene  auch und insbesondere ist die Ermittlung des Bedarfs für Kinder verfassungswidrig. Jetzt hat die Regierung eine Frist bis zum 31.12.10 das Gesetz in -Einklang mit dem Grundgesetz zu bringen. Interessant ist, dass sich das Gericht nicht darüber ausgelassen hat, welcher mtl. Betrag den Beziehern  von Hartz IV mindestens zusteht. Hier hat das Gericht festgestellt, dass die Methode der Ermittlung des notwendigen Bedarfs beanstandet wird, jedoch die bisher gezahlten Beträge nicht von vornherein als zu niedrig ermittelt angesehen werden können.

Eine Aussage der Bundeswirtschaftsministerin vor dem Auschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages finden sie unter diesem Link. Hier können sie auch die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes downloaden.

Hier der Bericht aus Karlsruhe:

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Ein Kommentar zu “Hartz IV – Das Urteil des BVerfG”

  1. blog.lubinski » Blog Archiv » Nach BVerfG-Urteil zu Hartz IV sagt:

    [...] Ein Link zur Urteilverkündung in Karlsruhe: [...]