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Zusatzbeitrag: Wie hoch sind die Verwaltungskosten

Erstellt von Redaktion am Donnerstag 11. März 2010

Die grandiose Idee der großen Koalition war es einen  Gesundheitsfonds zu schaffen, aus dem jede Kasse nach der einem bestimmten Schlüssen die notwendigen Zuwendungen für erhalten solle um die entstandenen Kosten zu finanzieren. Der Fonds war von vornherein unterfinanziert, so dass die eingefügte Regel, dass Kassen, die mit dem überwiesenen Geld nicht auskommen, einen Zusatzbeitrag bis zur Höhe von 1% des Bruttolohns / Rente bis zur Beitragsbemessungsgrenze erheben dürfen. Bis zu einem Beitrag von 8,00 Euro, ist ein Einkommensnachweis nicht vorzulegen.

Schon jetzt müssen die ersten Kassen, und weitere werden folgen, einen Zusatzbeitrag erheben. Die Frage nach der Höhe der Verwaltungskosten, wenn eine Kasse tatsächlich einen Zusatzbeitrag erheben muss, wurde  bei der Fassung des Gesetzes nicht gestellt. Es wäre hier zu billig, wenn man handwerkliche Fehler der Ministerialbürokratie unterstellen würde. Diesem Problem wurde bewusst seitens der Politik kein Aufmerksamkeit   gewidmet.

Die eine Seite der großen Koalition hat dabei  das Problem bewusst vernachlässtig, da man davon ausging, dass man nach einem Wahlsieg mit der FDP die Kopfpauschale einführen wolle  und da dann sowieso neue Verwaltungsstrukturen zu schaffen sein würden. Die andere Seite der großen Koalition wurde mit Ulla Schmidt, der Gesundheitsministerin an Spitze wohl wieder einmal über den Tisch gezogen. Nun das Kapitel der Ulla Schmidt ist vorbei und die Politik in Deutschland kann sich wieder dem Projekt solidarische, paritätisch finanzierte gesetzliche Krankenversicherung zuwenden. Dies geht zuerst mit Fragen der Opposition an die Regierung einher.

Nachstehend der Bericht des parlamentarischen Pressedienstes über die Anfrage “Die LINKE” zum Problem der Verwaltungskosten bei Erhebung der Zusatzbeiträge etc.

Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MPI/JOH) Die Fraktion Die Linke thematisiert die Folgen der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. In einer Kleinen Anfrage (17/835) erkundigen sich die Abgeordneten nach den Verwaltungskosten für einen Kassenwechsel und nach der Auslegung der Härtefallregelung für Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Von Interesse ist für die Linksfraktion ferner, ob es Schätzungen über die Zahl der Kassenmitglieder gibt, die ihre Zusatzbeiträge nicht pünktlich, unter Vorbehalt oder gar nicht zahlen.

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