Der Versorgungsausgleich ändert sich ab 1.09.09. Nun muss man sicherlich nicht gleich darüber nachdenken, ob man noch rechtzeitig vor diesem Termin die Scheidung einreicht um noch in den “Genuss” des alten Rechtes zu kommen. Eine grundsätzliche Darstellung der gesetzlichen Auswirkungen geben die nachstehenden Ausführungen der Pressestelle der DRV Bund als Podcast. (auf den Wiedergabebutton klicken)
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